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Jahresbericht 2015

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat traf sich im Berichtsjahr zu vier Sitzungen. Der Stiftungsrat wurde im Berichtsjahr teilweise neu besetzt. Er setzt sich nun wie folgt zusammen:

Simon Gassmann (Präsident), Dr. med. Annette Ridolfi Luethy (Vizepräsidentin), Dr. med. Isabel Bolt, Ester Meier, Christian Beck, Daniel Sauerer, Sven Stucki und Henriette von Wattenwyl (Sekretariat).

Neben den statutarischen Geschäften hat sich der Stiftungsrat neu organisiert:

  • Präsidiales und Administration: Simon Gassmann und Henriette von Wattenwyl
  • Gesuchsbearbeitung: Annette Ridolfi Lüthy, Isabel Bolt
  • Soziales und Projekte: Isabel Bolt, Esther Meier
  • Liegenschaften: Simon Gassmann, Sven Stucki, Daniel Sauerer
  • Finanzen (Buchhaltung, Vermögensverwaltung): Simon Gassmann, Daniel Sauerer
  • Marketing, Spenden: Christian Beck, Daniel Sauerer

Im vergangenen Jahr wurden CHF 129‘956.95 (Vorjahr CHF 129‘605.90) für Beitragsgesuche bewilligt. Für Aufenthalte im Haus für Kinder wurden CHF 14‘305.55 geleistet.

Den Sozialarbeiterinnen konnten CHF 79‘999.80 (monatlich ca. CHF 800 bis CHF 1‘200 pro Sozialarbeiterin) für rasche und unkomplizierte Hilfe wie auch Unterstützung im Einzelfall zur Verfügung gestellt werden. Dabei ging es um kleinere Reisespesen für Eltern und Angehörige sowie kleinere Anschaffungen. Die Personalkosten für die Sozialberatung Kinderkliniken beliefen sich auf CHF 130‘000. Im Rahmen des statutarischen Stiftungszwecks wurden im Berichtsjahr CHF 339'956.75 (Vorjahr CHF 339‘605.70) aus dem Stiftungsvermögen eingesetzt.

Das «Haus für Kinder»

Im Zusammenhang mit der Weiterführung des Projekts «Finanzierung von Entlastungsplätzen im Haus für Kinder in Ittigen bei Bern», hat die Jenner-Stiftung im Berichtsjahr einen Betrag von CHF 14‘305.55 (Vorjahr CHF 33‘345.60) gesprochen. Schwerstbehinderten Kindern wurde damit ein Aufenthalt in der nicht subventionierten Entlastungseinrichtung ermöglicht. Der Betrag ist tiefer als in den Vorjahren, weil das «Haus für Kinder» mit einem Pflegefall sehr stark absorbiert war. Zusätzlich hatte dies zur Folge, dass weniger Kinder aufgenommen werden konnten. Die stationierten Kinder im «Haus für Kinder» in Ittigen bei Bern wurden in allen Bereichen (auch medizinisch-pflegerisch) gut betreut. Zudem erhalten auch die Eltern wertvolle Unterstützung von erfahrenen Partnern.

Im Kanton Bern besteht ein akuter Mangel an Entlastungsplätzen, vor allem für vorschulpflichtige kranke oder behinderte Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Die private Einrichtung in Ittigen bei Bern verfügt über viel Erfahrung in diesem Bereich. Gerade das familiäre Umfeld mit der kleinen Anzahl Plätze ist jedoch eine Spezialität und Stärke dieser Institution. Bisher konnten nur Familien davon profitieren, für welche die hohen Tagesansätze durch die Sozialhilfe bezahlt wurden. Dies hat sich dank dem finanziellen Engagement der Jenner-Stiftung geändert.

Verschiedenes

Im Berichtsjahr wurde ein neues Entschädigungsreglement für den Stiftungsrat verabschiedet.
Im Jahr 2013 hat die Jenner-Stiftung Bern ein gut erhaltenes Mehrfamilienhaus in Muri erworben. Im Berichtsjahr wurden die Garagenboxen auf der Parzelle fertig erstellt und vermietet.
Weiter  wurde die Website der Jenner-Stiftung neu gestaltet und soll nun laufend ergänzt werden.

Mitarbeitende in der Sozialberatung

Die Sozialberatung der Kinderkliniken besteht aus neun Sozialarbeiterinnen, einer Sozialarbeiterin in Ausbildung und zwei Sachbearbeiterinnen im Sekretariat.

Schwerpunkte in der Sozialberatung

Umbau Kinderklinik

Vorübergehend befand sich der Haupteingang der Kinderklinik unmittelbar bei den Büros der Sozialberatung. Wir rückten so für einmal ganz ins Zentrum der Klinik, was uns viele spannende Kontakte bescherte. Nicht so optimal waren jedoch unsere Arbeitsbedingungen, da wir in dieser Zeit häufig Lärmbelastungen und Kälte in Kauf nehmen mussten. Das Prinzip der «offenen Türen» konnten wir in den Zeiten vom provisorischen Hauseingang leider nicht mehr so grosszügig handhaben wie üblich.

Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen stellt uns immer wieder vor Herausforderungen. Häufig werden wir mit Neuerungen konfrontiert und müssen darauf achten, dass wir keine relevanten Informationen verpassen. Wir staunen immer wieder über die Komplexität unseres Sozialversicherungssystems und verstehen, wenn Eltern administrativ an ihre Grenzen stossen. Umso wichtiger, dass sie bei Bedarf eine Stelle wie die Sozialberatung haben, bei der sie über alle nötigen Themen informiert werden und Unterstützung finden.

An dieser Stelle sei hier auf zwei wichtige Neuerungen im Jahr 2015 hingewiesen. So hat sich beispielsweise der Fahrdienst vom Schweizerischen Roten Kreuz aufgrund von Leistungsverträgen mit dem Bund zunehmend auf den Transport von Senioren konzentriert. Die Tarife für den Transport von Kindern wurden erhöht und sind nun teilweise teurer als ein Transport mit dem Taxi. Dass zudem noch kantonale und örtliche Unterschiede in der Handhabung bestehen, macht es noch schwieriger, den Überblick zu behalten.

Aufgrund der Frage einer unterstützen Familie bemerkten wir, dass im Kanton Bern zur Berechnung der Prämienverbilligung die an sich steuerfreie Hilflosenentschädigung der IV neu als Einkommen per se miteingerechnet wird. Das bedeutet, dass Familien dadurch unter Umständen ihren Anspruch auf Prämienverbilligung verlieren. Zum Glück besteht die Vereinbarung der kantonalen Behindertenkonferenz.  Betroffenen Eltern können einmal im Jahr ein Formular an den Kanton schicken, damit das Amt für Sozialversicherung die Hilflosenentschädigung vom Einkommen abzieht. Dieses Formular muss jedoch pünktlich vor Ende des Jahres ausgefüllt und abgeschickt werden.

Zusammenarbeit mit der IV Stelle Bern

Auch im 2015 fand die jährliche Sitzung bei der IV Stelle des Kantons Bern mit der Abteilung für Minderjährige statt. Wir schätzen dieses Gefäss für Erfahrungs- und Wissensaustausch sehr, fördert es doch die wichtige und sehr konstruktive alltägliche Zusammenarbeit untereinander.

Flüchtlingskinder

Das Inselspital und somit auch die Sozialberatung ist – wie alle Institutionen – mehr oder weniger betroffen von den Flüchtlingsströmen nach Europa. Nebst den vielen Familien mit gesunden Kindern, flüchten auch kranke und behinderte Kinder mit ihren Eltern in die Schweiz. Eine besondere Herausforderung stellt die Einschulung in Sonderschulen mitten im Schuljahr dar. Anlässlich von Kontrollen und Behandlungen in der Kinderklinik fällt oftmals auf, dass kranke und behinderte Kinder keine adäquate Förderung und Schulung erhalten. Die Sozialberatung wird in solchen Fällen involviert, um möglichst rasch einen Platz in einer Sonderschule zu organisieren. Da diese Plätze jedoch rar sind und anders verteilt werden als nach geografischen Fakten, gestaltet sich diese Suche häufig sehr zeitintensiv und langwierig.

Auch Besuche beim kranken Kind im Spital sind für viele Flüchtlingsfamilien aus finanziellen Gründen schwierig. Die betreuenden Institutionen stehen unter grossem Spardruck und müssen die finanzielle Unterstützung daher sehr einschränken. Besuchsreisen der Eltern zu ihrem Kind im Spital werden nur noch in sehr beschränktem Rahmen vergütet. Das Spital und die Kinder sind jedoch darauf angewiesen, dass die Eltern anwesend und präsent sind. Besonders wichtig ist dies bei Kindern, die kein Deutsch verstehen.

Finanzielle Unterstützungen

Nach wie vor ergeben sich für viele Eltern erhebliche finanzielle Engpässe, infolge ungedeckter krankheitsbedingter Mehrkosten. Die Sozialberatung und die Familien sind sehr dankbar für den überaus grosszügigen Beitrag, welcher die Jenner-Stiftung auch dieses Jahr zur Verfügung gestellt hat.

Beispiel einer fünfköpfigen syrischen Familie

Eine fünfköpfige Familie aus Syrien hat in der Schweiz einen Asylantrag gestellt. Aktuell wohnt die Familie in einem Durchgangszentrum im Kanton Bern. Bei der Geburt des vierten Kindes treten schwere Komplikationen auf. Mutter und Kind müssen zur weiteren Intensivbehandlung nach Bern verlegt werden. Die schulpflichtigen Kinder des Paares haben grosse Angst um ihre Mutter und das Baby. Es ist wichtig, dass sie mit dem Vater nach Bern zu Besuch gehen können, um mit eigenen Augen zu sehen, dass Mutter und Geschwisterchen am Leben sind. Nach der Spitalentlassung der Mutter ist es notwendig, dass beide Eltern in der Kinderklinik bei der Pflege und Beobachtung des neurologisch auffälligen Babys geschult werden. Die Familie hat weder Halbtaxabonnement noch Juniorkarte, eine Retourfahrt kostet CHF 70. Das Durchgangszentrum kann nur einem Elternteil die Reise nach Bern vergüten. Die Sozialberatung der Kinderkliniken stellt daher die Finanzierung der zusätzlich anfallenden Besuchsreisen sicher.

Weitere Informationen.

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